Voraussetzungen
Um die für das Fahren eines Taxis notwendige Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung zu erhalten sind verschiedene Voraussetzungen notwendig und
zu erfüllen. Verankert ist dies in der: § 48 Fahrerlaubnisverordnung - FeV
Um in Stuttgart als Taxifahrer/in, arbeiten zu können, benötigt man den
entsprechenden Personenbeförderungsschein, auch kurz "P-Schein" genannt. Der
P-Schein wird vom Beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart auf
Antrag ausgegeben, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er die
nachfolgend notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen muss der
Antragsteller bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Verwaltungsbehörde (Amt
für öffentliche Ordnung / Führerscheinstelle bzw. Landratsamt) den Antrag
einreichen (Kosten gem. Gebührenordnung). Die Bearbeitungszeit beträgt in der
Regel 8 Wochen.
Die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung
Mindestalter das 21. Lebensjahr muss vollendet sein.
2 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse B (EU-Kartenführerschein)
bei einer Nationalität außerhalb der EU wird ein Aufenthalt von 2 Jahren
vorausgesetzt
Maximal 6 Punkte in der Verkehrssünderkartei
nicht vorbestraft
zurzeit der Antragsbearbeitung beim LEA nicht Beschuldigter in einem
Strafverfahren ist
Die gesundheitliche Eignung
keine schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen
augenmedizinisches Attest (z. B. keine Farb- o. Nachtblindheiterfolgreich
abgelegte psycho-physiologische Funktionsleistungsüberprüfung
Die körperliche und geistige Eignung muss durch ein ärztliches Gutachten (nach
Ziff. 1 der Anlage 5 zu §11 Abs.9 FeV) ausgestellt von einem Amtsarzt,
Arbeitsmediziner oder hauptamtlich angestellten Betriebsarzt, bestätigt sein.
Zusätzlich ist ein betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten
einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BFG) (nach Ziffer
2 der Anlage 5 zu §11 Abs.9 FeV) erforderlich. Beide Gutachten müssen bei
Antragstellung vorgelegt werden.
Ortskundeprüfung
Taxifahrer(innen) müssen eine amtliche Ortskundeprüfung für das
Pflichtfahrgebiet Geltungsbereich der amtlich festgesetzten Beförderungsentgelte
ablegen. Wird ein Taxifahrer in einem anderen Gebiet tätig als in demjenigen,
für das er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, so muss er diese
Kenntnisse für das andere Gebiet nachweisen.
Beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart kann diese
Ortskenntnisprüfung 14-tägig mittwochs um 9.00 Uhr abgelegt werden. Anmeldung im
Schalterbereich (1. Stock) der Führerscheinstelle ist um 8.30 Uhr. Mitzubringen
sind: Pass/Personalausweis, Kugelschreiber und 46,- EURO. Die Terminangaben sind
ohne Gewähr. Es wird daher empfohlen, sich ein bis zwei Tage vor den Terminen
unter der Telefonnummer 0711 2 16-38 30 zu vergewissern.
Ausbildungskonzept Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG
Damit all diese Hürden elegant gemeistert werden können, bietet Ihnen die
Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG verschiedene Schulungskurse mit einer
Abschlussprüfung an. Sie sind damit nicht nur auf die Prüfung des AföO gut
vorbereitet, sondern dürfen nach dort bestandener Ortskundeprüfung sofort voll
am Service und der Fahrtenvermittlung der TAZ Stuttgart teilnehmen
Die Anmeldung zum Schulungskurs muss bis spätestens 10 Tage vor Schulungsbeginn
(Freitags bis 12ºº Uhr) mit Zahlung der Kursgebühr von 600,- EURO erfolgt sein.
Die Anmeldung zu allen anderen Kursen muss spätesten eine Woche vor Kursbeginn
mit Zahlung der jeweiligen Kursgebühr erfolgt sein.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt jeweils 1 Woche vor Prüfungstermin in der
Verwaltung
Vor der Anmeldung zur Schulung empfehlen wir Ihnen, das Ergebnis der
amtsärztlichen Untersuchung abzuwarten. Zur Anmeldung wie auch zum Schulungskurs
oder zur Prüfung muss unbedingt ein Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)
vorgelegt werden. Ebenfalls müssen bei der Anmeldung zwei Passbilder abgegeben
werden.
Die Anmeldung zum Schulungskurs oder zur Prüfung ist nur persönlich und bei
Bezahlung der entsprechenden Gebühren in der Verwaltung möglich.
Nicht angemeldete oder zu spät kommende Personen haben keinen Anspruch auf
Teilnahme. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Prüfungen oder Schulungen
verfallen die bezahlten Gebühren
Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG
Karlsbader Straße 42
70372 Stuttgart
Tel:0711 553980
Nur bezahlte Schulungen und Prüfungen gelten als angemeldet.
Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Antrag auf Erteilung des Personenbeförderungsscheines
Beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart Führerscheinstelle
zur Antragstellung werden benötigt:
• Personalausweis oder Reisepass
• EU – Führerschein
• Polizeiliche Führungszeugnis
• Auszug aus dem Verkehrszentralregister (VZR)
• Probleme gibt es ab mehr als 8 Punkten, vorher Punkte abbauen!
Bearbeitungszeit ab Antragsstellung ca. 10 Wochen

